Warum sind unsere Informationen nur so spärlich? Das liegt an der Health Claims Verordnung.
Die Health-Claims-Verordnung (HCVO) der Europäischen Union, genauer die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, regelt die Verwendung gesundheitsbezogener Angaben für Lebensmittel, einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln. Die Verordnung erlaubt nur solche Health Claims, die wissenschaftlich bewiesen und von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zugelassen sind.
Das Antragsverfahren für die Zulassung von gesundheitsbezogenen Angaben (Health Claims) in der Europäischen Union ist ein mehrstufiger Prozess, der durch die Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 geregelt wird. Diese Verordnung soll sicherstellen, dass nur wissenschaftlich belegte und für den Verbraucher verständliche Angaben über gesundheitliche Vorteile von Lebensmitteln auf dem Markt gemacht werden dürfen.
Hier ist ein Überblick über den Prozess:
1. Antragstellung
- Der Antragsteller (z.B. ein Unternehmen, ein Forscher oder ein Verband) muss einen Antrag bei der nationalen Behörde des Mitgliedstaates einreichen, in dem der Antragsteller ansässig ist. Diese Behörde ist für die erste Bearbeitung des Antrags zuständig.
- Im Antrag müssen alle relevanten Informationen über die gesundheitsbezogene Angabe sowie detaillierte wissenschaftliche Beweise enthalten sein, die die Wirksamkeit und Sicherheit der Angabe stützen. Dies umfasst oft:
- eine detaillierte Beschreibung des Lebensmittels oder des Inhaltsstoffs,
- eine klare Formulierung der gewünschten gesundheitsbezogenen Angabe,
- wissenschaftliche Studien und klinische Daten zur Untermauerung der Aussage.
2. Weiterleitung an die EFSA
- Die nationale Behörde prüft den Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn dann an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) weiter.
- Die EFSA ist verantwortlich für die wissenschaftliche Bewertung der eingereichten gesundheitsbezogenen Angabe.
3. Wissenschaftliche Bewertung durch die EFSA
- Die EFSA führt eine umfassende wissenschaftliche Bewertung des Antrags durch. Dabei prüft sie insbesondere:
- die Qualität und Aussagekraft der vorgelegten Studien,
- die wissenschaftliche Begründung für den Zusammenhang zwischen dem Lebensmittel/Inhaltsstoff und der beanspruchten gesundheitlichen Wirkung.
- Die EFSA kann den Antragsteller um zusätzliche Informationen bitten, falls erforderlich, und berücksichtigt die gesamte verfügbare wissenschaftliche Literatur.
4. Stellungnahme der EFSA
- Die EFSA gibt eine wissenschaftliche Stellungnahme zu dem Antrag ab, in der sie entweder eine positive Empfehlung für die Genehmigung der Health Claims ausspricht oder sie ablehnt.
- Diese Stellungnahme wird auf der Website der EFSA veröffentlicht und ist öffentlich zugänglich.
5. Entscheidung der Europäischen Kommission
- Die Europäische Kommission prüft die Stellungnahme der EFSA und entscheidet, ob die gesundheitsbezogene Angabe genehmigt oder abgelehnt wird.
- Genehmigte Angaben werden in einer Verordnung veröffentlicht und in die EU-Liste der zugelassenen Health Claims aufgenommen, die für alle Mitgliedstaaten bindend ist.
6. Veröffentlichung und Aufnahme in die EU-Datenbank
- Genehmigte gesundheitsbezogene Angaben werden offiziell veröffentlicht und in die EU-Datenbank für gesundheitsbezogene Angaben aufgenommen. Diese Datenbank dient als Referenz für Verbraucher, Hersteller und Behörden.
7. Überwachung und Durchsetzung
- Nationale Behörden der Mitgliedstaaten sind für die Überwachung und Durchsetzung der Verordnung verantwortlich. Sie stellen sicher, dass nur zugelassene Health Claims verwendet werden und dass nicht genehmigte oder irreführende Angaben entfernt werden.
Bearbeitungsdauer und Kosten
- Die Bearbeitungszeit für einen Antrag variiert je nach Komplexität der Angabe und der Anzahl der erforderlichen wissenschaftlichen Nachweise. Die EFSA hat normalerweise 6 Monate Zeit, um eine wissenschaftliche Stellungnahme zu erteilen, kann diese Frist jedoch verlängern, wenn zusätzliche Informationen erforderlich sind.
- Der Antragsteller trägt in der Regel die Kosten für die Antragstellung, die Durchführung der Studien und für wissenschaftliche und regulatorische Beratungen.
Fazit
Das Verfahren zur Genehmigung von Health Claims ist wissenschaftlich anspruchsvoll und streng reguliert, um sicherzustellen, dass die Angaben verlässlich und für den Verbraucher transparent sind. Probleme dabei sind aber die lange Dauer und der hohe Kostenfaktor. Allein die Studien kosten viel Zeit und Geld. Und selbst, wenn die erfolgreich sind, ist nicht garantiert, dass die gesundheitsbezogenen Aussagen dann auch verwendet werden dürfen. Also kostet auch ein Antragsverfahren viel Zeit und Geld und ist im schlimmsten Fall umsonst. Das schreckt leider viele Unternehmen und Forscher ab und so gibt es kaum neue zugelassene gesundheitsbezogene Aussagen, selbst wenn sie in Studien eindeutig bewiesen werden konnten. Viele Anträge ruhen schon seit Jahren und werden einfach nicht bearbeitet, denn wie im Prozess ersichtlich, geht so ein Antrag durch viele Hände.
Wir finden es sehr schade, da man so kaum noch Informationen über die Kraft der Natur bereitstellen darf. Denn man hat immer die Angst im Nacken, für eine Aussage teuer abgemahnt zu werden.
Dennoch werden wir auch weiterhin die Produkte für euch testen und euch an unseren Erfahrungen teilhaben lassen. Denn Erfahrungsberichte dürfen wir ehrlich schreiben. Und vielleicht weckt das ja euren Mut, die Produkte selbst mal zu testen.