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- Artikel-Nr.: SW10288
Mehrkomponentenprotein bestehend aus Milchprotein (Caseinat), Milchproteinisolat, Molkenprotein (Whey) und Eiprotein (Albumin).
Einnahmeempfehlung des Herstellers:
1 Portion = 30 g Pulver in 300ml fettarmer Milch einrühren. Einen Shake täglich trinken, vorzugsweise nach dem Training.
Unsere Einnahmeempfehlung:
Trinken Sie täglich mindestens 2 Shakes. Die 1. Portion (30g Pulver auf 250ml Magermilch oder Wasser) am Morgen, direkt nach dem Aufwachen. Die 2. Portion entweder direkt nach dem Training (Trainingstage) oder am Nachmittag oder Abend (trainingsfreie Tage).
Nährwerte Vanille:
Nährwertangaben | pro 100 g | % NRV | pro 30 g Pulver in 300 ml fettarme Milch (1,5% Fett) | % NRV | pro 30 g Pulver in 300 ml Wasser | % NRV | ||||
Brennwert | 1552 | kJ | 1069 | kJ | 466 | kJ | ||||
366 | kcal | 254 | kcal | 110 | kcal | |||||
Fett | 1,6 | g | 5,3 | g | < 0,5 | g | ||||
davon gesättigte Fettsäuren | 1 | g | 3,5 | g | 0,3 | g | ||||
Kohlenhydrate | 7,5 | g | 17 | g | 2,3 | g | ||||
davon Zucker | 6,5 | g | 16 | g | 2 | g | ||||
Eiweiß | 80 | g | 34 | g | 24 | g | ||||
Salz | 0,28 | g | 0,44 | g | 0,08 | g | ||||
Calcium | 1333 | mg | 167 | 754 | mg | 94 | 400 | mg | 50 | |
Vitamin B6 | 2 | mg | 143 | 0,74 | mg | 53 | 0,6 | mg | 43 | |
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% NRV = Prozentsatz der Referenzmengen für die tägliche Zufuhr eines Erwachsenen
Zutaten:
Vanille: 57% Calciumcaseinat; 20% Molkeneiweißkonzentrat; 18% Milcheiweißisolat; 3% Eiklarpulver; Aroma; Verdickungsmittel: Guarkernmehl; Süßungsmittel: Acesulfam-K, Natriumcyclamat, Sucralose; Calciumcarbonat; Antioxidationsmittel: Ascorbinsäure; Vitamin B6.
Hinweis für Allergiker:
Enthält Laktose. Kann Spuren von Gluten und Soja enthalten.
Hinweis:
Die angegebene Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Bedenken Sie bitte, dass Nahrungsergänzungsmittel lediglich als Nahrungsergänzung dienen und eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie gesunde Lebensweise nicht ersetzen können.
Bewahren Sie das Produkt außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
Umfassende und detaillierte Beschreibungen sind seit Inkrafttreten der Health-Claim Verordnung leider nicht mehr möglich. Diese regelt die Kennzeichnung und Werbung für Lebensmittel hinsichtlich der nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen. Nur die in der Health-Claim Verordnung enthaltenen Aussagen sind zulässig und dürfen verwendet werden. Leider sind nur die Aussagen enthalten, die wissenschaftlich bereits bewiesen wurden.
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