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- Artikel-Nr.: SW10310
Krea-Genic in Pulverform. Geschmacksneutral.
Einnahmeempfehlung des Herstellers:
7,9 g (1 gestrichener Messlöffel) in 200 ml Wasser einrühren. Empfehlung: 1 Portion pro Tag; vorzugsweise vor dem Training. Die Empfehlung gilt für den Zeitraum von 6 Wochen. Anschließend 2-4 Wochen Pause einlegen.
Unsere Einnahmeempfehlung:
Trinken Sie täglich eine Portion mit ausreichend Flüssigkeit. Entweder am Morgen, zusammen mit der ersten Mahlzeit (trainingsfreie Tage) oder ca. 30 Minuten vor dem Training (Trainingstage).
Nährwerte:
Nährwertangaben | pro 100 g | % NRV | pro 7,9 g Pulver in 200 ml Wasser | % NRV | ||
Brennwert | 369 | kJ | 29 | kJ | ||
86 | kcal | 6,8 | kcal | |||
Fett | 0 | g | 0 | g | ||
davon gesättigte Fettsäuren | 0 | g | 0 | g | ||
Kohlenhydrate | 0 | g | 0 | g | ||
davon Zucker | 0 | g | 0 | g | ||
Eiweiß | 15 | g | 1,2 | g | ||
Calcium | 3000 | mg | 375 | 3646 | mg | 30 |
Phosphor | 1300 | mg | 186 | 103 | mg | 15 |
Krea-Genic® | 46150 | mg | 3646 | mg | ||
davon Kreatin | 38175 | mg | 3016 | mg | ||
davon Kreatinmonohydrat | 43380 | mg | 3427 | mg | ||
Taurin | 23070 | mg | 1823 | mg | ||
| ||||||
pro 100 g | % NRV | pro 7,9 g Pulver in 200 ml Wasser | % NRV | |||
Beta-Alanin | 15380 | mg | 1215 mg |
% NRV = Prozentsatz der Referenzmengen für die tägliche Zufuhr eines Erwachsenen
Zutaten:
Krea-Genic® (Kreatinmonohydrat, Säureregulator: Natriumcarbonate); Taurin; Beta-Alanin; Säuerungsmittel: Apfelsäure; Tricalciumphosphat; Trennmittel: Siliciumdioxid.
Hinweis für Allergiker:
Kann Spuren von Laktose, Gluten, Soja und Ei enthalten.
Hinweis:
Die angegebene Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. Bedenken Sie bitte, dass Nahrungsergänzungsmittel lediglich als Nahrungsergänzung dienen und eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie gesunde Lebensweise nicht ersetzen können.
Bewahren Sie das Produkt außerhalb der Reichweite von Kindern auf.
Umfassende und detaillierte Beschreibungen sind seit Inkrafttreten der Health-Claim Verordnung leider nicht mehr möglich. Diese regelt die Kennzeichnung und Werbung für Lebensmittel hinsichtlich der nährwert- und gesundheitsbezogenen Aussagen. Nur die in der Health-Claim Verordnung enthaltenen Aussagen sind zulässig und dürfen verwendet werden. Leider sind nur die Aussagen enthalten, die wissenschaftlich bereits bewiesen wurden.
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